Die Diakonie Hamburg hatte gemeinsam mit dem Paritätischen Hamburg, unter aktiver Mitwirkung von SPECTRUM für soziale Hilfen und der Pestalozzi-Stiftung Hamburg im Juni zum Fachtag “Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften – Der Burner oder ein Auslaufmodell?” eingeladen.

Karen Polzin (Diakonisches Werk, Referentin Hilfen zur Erziehung) begrüßte die Anwesenden und umriss bereits einleitend fachliche Problemfelder und Herausforderungen.

Der Saal im Diakonischen Werk war mit über 50 Teilnehmenden gut besucht. Über 30 Praktiker*innen aus den Hamburger Bezirken und von Trägern der Jugendhilfe waren dabei. Besonders freut uns angesichts der “Antwort” – die SPLGs sind der Burner! – dass weitere gut 15 Leute, die am Betrieb einer “SPLG” interessiert oder sogar “erst” angehende Pädagog*innen sind, auch im Publikum waren.

Wer es nicht weiß: Die SPLGs werden von qualifizierten Pädagog*innen betrieben, die Kinder und Jugendliche im eigenen Haushalt aufnehmen. Die Kinder und Jugendlichen erfahren in der Einrichtung Geborgenheit und werden individuell dabei gefördert, Lebensperspektiven für sich zu entwickeln. Die Bindungen zur Herkunftsfamilie werden unterstützt, gepflegt und die Erziehungsressourcen der Eltern genutzt, mit dem Ziel eine Rückkehr in die Familie zu ermöglichen. Die Pädagoginnen und Pädagogen betreuen die Kinder und Jugendlichen so lange wie erforderlich und nehmen während dieser Zeit die Erziehungsaufgaben wahr. Wir selbst koordinieren die Arbeit von über 30 SPLGs in Norddeutschland.

Die Fachvorträge kamen von Prof. (em.) Dr. Klaus Wolf (Universität Siegen), Florian Wesselkamp (Sozialbehörde Hamburg) und Petra Klumpe (Bezirksamt Wandsbek). Moderiert wurde der Fachtag von Carolin Becker (Paritätischer Hamburg) und von Kirsten Martensen (Pestalozzi-Stiftung Hamburg).

Das Publikum erfuhr dabei zum Beispiel, dass Kinder unter 6 Jahren familienanalog betreut werden sollten – ohne Schichtdienst (leider muss Hamburg konkret Unterbringungen von kleinen Kindern in Schichtdienstgruppen tätigen, da nicht ausreichend Familienanalogien vorhanden sind) und ohne wechselnde innewohnende pädagogische Fachkräfte. Auch wird für so junge Kinder ein erhöhter Betreuungsschlüssel als notwendig angesehen. Im Rahmen der Betriebserlaubnisgewährung und auch im Verlauf der Unterbringungen sollten für familienanaloge Wohnformen andere Maßstäbe angesetzt werden als für Schichtdienstgruppen. In Hamburg sollten auch Menschen mit anderen Qualifikationen, wie beispielsweise Erzieher*innen eine SPLG betreiben dürfen. Das fehlende Ausführungsgesetz, welches die Bereiche im SGB VIII regelt, die dem Landesrechtvorbehalt unterliegen und welches eine Neugründung von SPLGs regeln wird, kann nach nunmehr 3 Jahren im Herbst erwartet werden.

Als Konsens wurde herausgearbeitet, dass die SPLGs vor besonderen Herausforderungen stehen: Fachkräftemangel, ein Mangel an Plätzen gerade auch für jüngere Kinder, der Wohnungsmangel, die Haushaltslage, …. In intensiver Kleingruppendiskussion wurden die wichtigsten Punkte im Detail herausgearbeitet und werden nun an die Sozialbehörde herangetragen.